Podologie:

 

Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die medizinische Fußpflege/ Podologie ist per Gesetz als Heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig. Die Berufsbezeichnung Podologe/ Podologin darf deshalb nur führen,

  • wer die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet,
  • die staatliche Prüfung bestanden und
  • die Anerkennung des zuständigen Gesundheitsamtes erhalten hat. 

Medizinische Fußpflege ist eine dem Podologen vorbehaltende Tätigkeit!