Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die medizinische Fußpflege/ Podologie ist per Gesetz als Heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig. Die Berufsbezeichnung Podologe/ Podologin darf deshalb nur führen,